Zum Inhalt springen

Antrag zur Kreistagssitzung am 17.2.2025

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, ab 31.3.25 alle Transferleistungen einzustellen, die nicht durch Transfererträge gedeckt sind.

Begründung:

Die Transferaufwendungen beruhen zum größten Teil auf Leistungen aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen. Sie sind nur zum Teil nach dem Konnexitätsprinzip (‚wer bestellt, bezahlt‘, siehe unten) gedeckt. So müsste der Kreis im Jahr 2025 einen Zuschuss von € 52,2 Mio. leisten, für den er nicht verantwortlich ist. Allein in 2025 hat sich der Zuschussbedarf um 17,7 Mio. Euro erhöht, u.a. wegen Erhöhung des Bürgergeldes. Der Kreis ist weder in der Lage noch in der Verantwortung, die finanziellen Auswirkungen von Bundes- und Landesgesetzen zu tragen (‚einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen‘).

Weitere Begründung erfolgt  mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kurt Gloos

Das Konnexitätsprinzip stellt einen in Artikel 104a Grundgesetz (GG) verankerten Grundsatz des deutschen Staatsrechts dar. Es besagt, dass Aufgabenwahrnehmung und Finanzverantwortung grundsätzlich zusammengehören (Konnexität bedeutet Zusammenhang, Verbindung). Konkret bedeutet dies, dass diejenige Ebene im föderalistischen Staat, der die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe obliegt, auch für die damit verbundene Finanzierung verantwortlich ist.